Allgemeine Geschäftsbedingungen für Selbstfahrer

Diese Vereinbarung wird am Veröffentlichungsdatum gemäß den auf der Rückseite angegebenen Mietinformationen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden gemäß dem in den Kundeninformationen auf dem Blatt angegebenen Namen und der in den Kundeninformationen auf dem Blatt angegebenen Adresse (nachfolgend als „Mieter“ bezeichnet), der in den Kundeninformationen auf dem Blatt angegebenen NICI-Geschäftsregistrierungsnummer, der in den Fahrerinformationen auf dem Blatt angegebenen Führerscheinnummer und den folgenden Zeugen geschlossen:


  • Der Dienstleister erklärt sich damit einverstanden, das besagte Fahrzeug zu mieten, und der besagte Mieter erklärt sich damit einverstanden, es für einen Zeitraum zu mieten, der den in den Mietinformationen auf dem Blatt angegebenen Daten entspricht.
  • Die Miet-/Leasinggebühren entsprechen den im Preisblatt angegebenen Konditionen und Bedingungen des ursprünglichen Angebots. Die Abrechnung erfolgt gemäß den Bedingungen des Mietvertrags. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Dienstleisters.
  • Der Mieter muss dem Dienstleister eine Kaution zahlen, wie im Abschnitt „Gebühren“ auf der Rückseite angegeben.
  • Berechnung von Kilometerstand/Kraftstoff/Zeit: Unsere Basis für die Anmietung von Werkstatt zu Werkstatt ist Colombo-06 (40 km vom Flughafen/Abholort der Fahrzeuge entfernt (auch wenn die Anmietung an einem anderen Ort beginnt oder endet). Der Kilometerstand wird auf kumulativer Basis für die Anmietung berechnet, d. h. 560 km für 7 Tage. Die Anzahl der Miettage wird auf Basis von „Kalendertagen“ und nicht in 24-Stunden-Zyklen berechnet. Jegliche Kraftstoffdifferenz am Ende der Anmietung wird dem Kunden auf Grundlage eines ungefähren Werts, der auf den Standardkraftstoffpreisen basiert, gutgeschrieben oder belastet.
  • Sollte der Mieter die Vertragslaufzeit verlängern, ist ein neuer Vertrag erforderlich. Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vor Ablauf der ursprünglichen Mietzeit zu zahlen, unabhängig davon, ob der Dienstleister dies verlangt oder nicht. Innerhalb von drei Tagen nach der Benachrichtigung ist eine Quittung einzuholen. Verlängerungsanfragen müssen per Post, Fax oder E-Mail erfolgen und vom Mieter bestätigt werden.
  • Im Falle einer Vertragsverlängerung verpflichtet sich der Mieter, die Leasingrate gemäß Ziffer 2 anteilig zum bisherigen Mietpreis zu zahlen.
  • Bei nicht fristgerechter Zahlung übernimmt der Vermieter das Fahrzeug und trägt alle Kosten für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs sowie eine Verzugsstrafe in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrags pro Monat. Der Bürge/Zweitunterzeichner ist für die sichere Rückgabe des Mietfahrzeugs und die Begleichung aller fälligen Zahlungen verantwortlich.
  • Bei vorzeitiger Kündigung des Mietvertrages verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung des regulären Wochenmietpreises (ohne Rabatt und ggf. zuzüglich Saisonzuschläge) für Mieten bis zu 29 Tagen. Bei Mieten ab 30 Tagen fallen 25 % des Gesamtmietwertes der verbleibenden Vertragslaufzeit (zum Zeitpunkt der Kündigung) als vorzeitige Kündigungsgebühr an.
  • Der Mieter ist verpflichtet, Wasser/Kühlmittel, Schmiermittel, Batteriewasser und Reifendruck regelmäßig zu überprüfen. Für Schäden, die durch Fahrlässigkeit aufgrund unzureichender Kühlflüssigkeit oder Motoröl, gerissenem Keilriemen, Reifendruckriss oder sonstigen Reifenschäden entstehen, haftet der Mieter.
  • Schäden und Verluste während der Verwahrung durch den Mieter sind auf den standardmäßigen, rückzahlbaren Kautionswert gemäß Tarif begrenzt (auch in Situationen, in denen auf die Kaution verzichtet wird) und vom Mieter unabhängig von einem Verschulden zu tragen. Dieser Beitrag umfasst eine Unfallbearbeitungsgebühr von 10.000 Rs, jegliche Leerlaufzeit zur Reparatur des Fahrzeugs (basierend auf der Mietgebühr des Fahrzeugs) und Abschleppgebühren. Wenn der Kunde den Prozess der Meldung/Inspektion bei der Versicherung oder Polizei nicht durchführt oder die Versicherung einen Anspruch aufgrund von Fahren unter Alkoholeinfluss, Medikamenteneinnahme oder Fahrlässigkeit des Fahrers ablehnt, haftet der Kunde für den Totalschaden bis zur vollen Höhe im Falle des Verlusts von Nummernschildern, Zulassungsaufklebern für die Windschutzscheibe, Führerscheindokumenten oder auf Anfrage des Versicherungsgutachters. Nach einem Unfall kann nach Ermessen des Mieters gegen Aufpreis ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden. Die Berechnung von Kilometerstand/Kraftstoff des beschädigten Fahrzeugs und des Ersatzes erfolgt von Werkstatt zu Werkstatt von und nach Colombo-06. Im Streitfall über Schäden/Reparaturkosten oder die Standzeit wird die Kaution abzüglich aller Abzüge und aller Bankgebühren auf Basis der tatsächlichen Kosten zusammen mit Kopien der Reparaturrechnungen nach Abschluss der Arbeiten zurückerstattet.
  • Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Mieter, die Abschleppkosten zu einer vom Dienstleister benannten Werkstatt zu tragen.
  • Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Fahrzeug nicht unterzuvermieten, das Fahrzeug nicht von anderen als den im Vertrag genannten Fahrern fahren zu lassen und das Fahrzeug nicht für illegale Zwecke zu verwenden. Bei Nichteinhaltung verfällt die Kaution und alle Schadensersatzansprüche werden geltend gemacht. Der Mieter verpflichtet sich, den Dienstleister von jeglicher Haftung freizustellen, die aus der illegalen Verwendung des Fahrzeugs entsteht. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für alle Verbindlichkeiten, die aus dem Fahren unter Alkoholeinfluss oder dem Fahren ohne gültigen Führerschein entstehen. Erforderlich ist ein vom Department of Motor Vehicles (DMV) von Sri Lanka ausgestellter Führerschein (mindestens 3 Jahre alt) oder ein vom Automobile Association of Colombo anerkannter internationaler Führerschein.
  • Das Mietfahrzeug darf nicht für Weitervermietungen, Taxifahrten, Schulungszwecke, Geschwindigkeitstests, Abschleppen, Demonstrationen, Abschleppen im Motorsport, Safarifahrten, Geländefahrten (Schotter, Sand, Schlamm/Wasser) und politische Kampagnen verwendet werden, es sei denn, dies wurde vorab mit schriftlicher Bestätigung des Mieters vereinbart. Bei Nichteinhaltung verfällt die Kaution und der Schadensersatzanspruch wird geltend gemacht.
  • Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass das Mietfahrzeug nicht in Sperrgebieten, Hochsicherheitszonen oder anderen unsicheren Bereichen geparkt oder unbeaufsichtigt abgestellt wird. Das Fahrzeug darf nicht in Gebiete gebracht werden, die vom Verteidigungsministerium und den Versicherungsgesellschaften als unsicher eingestuft werden. In Nationalparks ist der Versicherungsschutz ungültig. Die Fahrzeuge können mit elektronischen Ortungsgeräten zu Sicherheitszwecken, zur Kilometerberechnung und zur Servicebenachrichtigung ausgestattet sein.
  • Der Dienstleister haftet nicht für Schäden und/oder Verletzungen und/oder Todesfälle, die aus einem Defekt und/oder mechanischen Versagen des Fahrzeugs entstehen, noch für Verluste oder Schäden an im Fahrzeug transportierten oder darin zurückgelassenen Gegenständen, noch für Schäden, Verletzungen, Todesfälle, Folgeschäden, entgangene Gewinne oder sonstige Schäden, die dem Mieter oder einer im Fahrzeug transportierten Person im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen.
  • Der Dienstleister behält sich das Recht vor, das Fahrzeug zu jeder angemessenen Tageszeit zu inspizieren
  • Liefer- und Rücklieferzeiten zwischen 7.30 Uhr und 18.30 Uhr, sofern nicht anders in unserem Hauptbüro in Colombo 06 vereinbart, und rund um die Uhr am Abhol-/Abgabepunkt des Flughafens nur nach vorheriger Vereinbarung.
  • Stornierungsbedingungen: Bei Stornierung von Standardbuchungen wird ein Tagesmietpreis oder 25 % des Gesamtmietpreises (je nachdem, welcher Betrag höher ist) berechnet. Bei Hochzeitsbuchungen werden 50 % des Mietpreises berechnet. Die Stornierungsgebühr kann innerhalb von 6 Monaten nach dem Stornierungsdatum als Gutschrift für eine Fahrzeugmiete verwendet werden. Rückerstattungen von internationalen Zahlungen unterliegen Bank- und Überweisungsgebühren, die vom Kunden zu tragen sind. Für eine Änderung des Datums oder Modells wird eine Gebühr von 1000 Rupien pro Reservierung erhoben. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung werden die Gebühren und die Kilometerpauschale anteilig berechnet.
  • Rauchen im Fahrzeug sowie das Mitführen folgender Gegenstände ist grundsätzlich verboten: Haustiere, rohes/getrocknetes Fleisch, Durianfrüchte, Feuerwaffen, Baumaterialien und jegliche illegalen Materialien. Es werden eine Tagesmiete und professionelle Reinigungskosten nach tatsächlichem Aufwand (bis zu 10.000 Rupien) berechnet.
  • Wir garantieren Ihnen rund um die Uhr einen Ersatzwagen/-fahrer für den Fall eines Unfalls oder einer Panne. Alle Wünsche bezüglich Fahrer- oder Fahrzeugwechsel oder sonstige Beschwerden können Sie uns noch am selben Tag per E-Mail oder unter unserer allgemeinen Telefonnummer +94 77 394 6141 / +94 115 747474 mitteilen.
  • Der Kunde und im Falle einer Organisation dessen Mitarbeiter verpflichten sich, die Fahrer oder Mitarbeiter des Mieters weder auf persönlicher noch auf organisatorischer Ebene zu beschäftigen oder ihnen eine alternative Beschäftigung anzubieten.
  • Einklappbarer Inhalt

    Terms And Conditions (General)

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    Terms And Conditions (Safari)

    Full Refund - Full refunds can be claimed on both Jeep cost(s) & Entrance tickets only if a cancellation request is presented in writing a full seven (07) days prior to the excursion date.
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    Terms And Conditions (Self Drive)

    This agreement is made an entered into on the release date under hire information given overleaf by and between Our company and Client as per Name given under client information over leaf of the address given under client information over leaf NICI Business Reg. No. given under client information over leaf Driving License No given under driver information over leaf and witnesseth as follows:
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    Terms and Conditions (Esala Perahera)

    Allkandy esala perahra seat salesare subjected to following terms and conditions.
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